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VG Meiningen, 03.05.1995 - 8 K 577/94.Me |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12)
- OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband; …
Das Erfordernis einer Ausfertigung von Gründungssatzungen der Zweckverbände ist teilweise von Thüringer Verwaltungsgerichten aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet worden (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 03.05.1995 - 8 K 577/94.Me - im Ergebnis ebenso VG Gera, Beschluss vom 20.02.1997 - 5 E 1156/96 GE - ThürVGRspr. 1997, 77).Teilweise wird daher die Ausfertigung durch die Genehmigungsbehörde gefordert (so VG Meiningen, Urteil vom 03.05.1995 - 8 K 577/94.Me -).
Damit reagierte der Gesetzgeber auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 03.05.1995 (8 K 577/94.Me), in dem dieses die Bescheide eines Zweckverbandes als rechtswidrig aufgehoben hatte, weil die Hauptsatzung des Zweckverbandes mangels wirksamer Ausfertigung des Satzungstextes nichtig sei.
- VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Abwasserbeseitigungsgebühren; …
Die Kammer folgt nicht der teilweise in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Rechtsauffassung, wonach die Ausfertigung einer Satzung erst dann erfolgen dürfe, wenn das Rechtssetzungsverfahren im übrigen soweit abgeschlossen ist, daß neben der Ausfertigung nur noch die anschließende Bekanntmachung der Satzung ansteht, d. h. wenn auch ein etwa vorbehaltenes staatliches Mitwirkungsrecht gewahrt und die dazu vorgesehene Genehmigung erteilt worden ist (…so VGH München, Urt. v. 16.03.1990, BayVBl. 1991, 23, 24;… Urt. v. 25.02.1993, NVwZ 1994, 88;… OVG Koblenz, Urt. v. 09.08.1989, NVwZ-RR 1990, 61; VG Meiningen, Urt. v. 03.05.1995 8 K 577/94; Beschl. v. 03.01.1996 8 E 710/95, Ziegler, DVBI.Demgegenüber wird teilweise zum ThürGKG die Auffassung vertreten, daß eine Ausfertigung der Gründungssatzung durch die Genehmigungsbehörde erforderlich wäre (VG Meiningen, Urt. v. 03.05.1995, 8 K 577/94).
Solange der Zweckverband nicht wirksam entstanden sei, erfülle die Aufsichtsund Genehmigungsbehörde im Normsetzungsverfahren die Funktionen, die ansonsten der normsetzenden Körperschaft obliegen (VG Meiningen, Urt. v. 03.05.1995, 8 K 577/94).
- OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04
Fehlerhafte Gründung eines Abwasserzweckverbandes; Normenkontrollantrag; Frist; …
Mit dieser Änderung und der Anfügung des § 19 Abs. 1 Satz 5 ThürKGG reagierte der Gesetzgeber jedoch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 03.05.1995 (8 K 577/94.Me, Juris), in dem dieses die Bescheide eines Zweckverbandes als rechtswidrig aufgehoben hatte, weil die Hauptsatzung (Verbandssatzung) des Zweckverbands mangels wirksamer Ausfertigung des Satzungstextes nichtig sei.
- OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96
Anschluß- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Eilverfahren; …
Damit reagierte der Gesetzgeber auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 03.05.1995 (8 K 577/94.Me), in dem dieses die Bescheide eines Zweckverbandes als rechtswidrig aufgehoben hatte, weil die aufgehoben hatte, weil die Hauptsatzung des Zweckverbandes mangels wirksamer Ausfertigung des Satzungstextes nichtig sei. - VG Weimar, 23.07.2002 - 3 K 546/99
Ausbaubeiträge; Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen
Vielmehr genügen für eine ordnungsgemäße Beurkundung grundsätzlich das Datum der Ausfertigung und der (Familien-)Name des ausfertigenden (und zur Beurkundung befugten) Amtsträgers; weitergehende Anforderungen sind weder nach Wortlaut noch nach Sinn und Zweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 ThürKO geboten (so auch VG Meinigen, Urteil vom 3. Mai 1995, - 8 K 577/94.Me -, zit. nach Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 10. August 1984, - 5 S 3119/83 -, NVwZ 1985, 206 und ders., Urteil vom 27. September 1988, - 5 S 3120/87 -, zit. nach Juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 22. Februar 12001, - 5 D 720/98 -, zit. nach Juris; offengelassen aber von VG Meinigen, Urteil vom 15. März 1995, - 8 K 158/93.Me -, zit. nach Juris; in der Lit. z.B. Ziegler, DVBl. 1987, 280, 282: "sollte";… Gern, Sächsisches Kommunalrecht, 2. Aufl., Rdz. 294). - VG Frankfurt/Oder, 28.01.1999 - 7 L 747/98
Genehmigung aufgrund eines unwirksamen Bebauungsplans; Notwendigkeit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Meiningen, 28.05.1996 - 8 E 215/96
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Unwirksame …
Gemeindliche Satzungen sind vom zuständigen Organ zu beschließen (1.), sofern sie genehmigungspflichtig sind, bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen, die übrigen Satzungen müssen der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt werden (2.), erst anschließend auszufertigen (3.) und danach unter Beachtung der grundsätzlichen Monatsfrist des § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO mit dem genauen Satzungswortlaut bekanntzumachen (4.) (ständige Rechtsprechung des VG Meiningen, 8. Kammer, Urteil vom 03.05.1995, 8 K 577/94.Me, Beschluß vom 15.02.1996 8 E 34/96.Me; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 25.02.1993, 23 B 90.931, BayVBl 1993, 530, 531). - VG Meiningen, 05.05.1998 - 8 E 399/98
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Einstellung der …
Nach der nur möglichen und ausreichenden summarischen Prüfung sind Anhaltspunkte dafür, daß der Antragsgegner beim Rechtssetzungsverfahren der WBS vom 06.01.1998 die wesentlichen förmlichen Anforderungen einschließlich der zeitlichen Reihenfolge beim Satzungserlaß, die nach der bisher bestehenden Rechtsprechung der erkennenden Kammer für die Wirksamkeit der Satzung erforderlich sind (vgl. zum Beispiel VG Meiningen, Beschluß vom 17.10.1997, 8 E 1064/97.Me, VG Meiningen, Urteil vom 03.05.1995, 8 K 577/94.Me anderer Ansicht zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten der ThürKO zum 01.01.1998, ThürOVG, Beschluß vom 23.04.1998, 4 EO 6/97), nicht eingehalten hat, nicht ersichtlich. - VG Weimar, 21.11.1997 - 3 E 2178/97
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
Gleiches muß gelten, wenn die Satzung, wie hier, nicht genehmigungs- sondern nur anzeigepflichtig ist, denn auch in diesem Fall kann nur bei Einhaltung der zeitlichen Reihenfolge mit der Ausfertigung der ordnungsgemäße Gang des Rechtssetzungsverfahrens dokumentiert werden (vgl. auch VG Meiningen, Urteil vom 3.5.1995 - 8 K 577/94.Me). - VG Meiningen, 20.02.1998 - 8 E 1413/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühren für Schüler …
Nach summarischer Prüfung kann das Gericht davon ausgehen, daß die Benutzungssatzung der "Schwimmhalle R..." und die Gebührensatzung für die Benutzung der "Schwimmhalle R..." vom 21.10.1996 formell ordnungsgemäß zustande gekommen sind, weil die Antragsgegnerin die wesentlichen formellen Anforderungen einschließlich der zeitlichen Reihenfolge bei der Rechtssetzung, die nach der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer für die Wirksamkeit der Satzung erforderlich sind (vgl. z. B. VG Meiningen, Urteil vom 03.05.1995, 8 K 577/94.Me), eingehalten hat. - VG Weimar, 29.01.1998 - 3 E 2339/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühr; Ausfertigung; …
- VG Meiningen, 07.08.1997 - 8 E 394/97
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Beitragspflichtiger …